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Erleben Sie Firmen-Fitness mit M5

Gesundheit und Bewegung im Unternehmen fördern


Sie möchten Ihren Mitarbeitenden mehr Bewegung und gesundheitsorientierte Angebote ermöglichen? M5 unterstützt Unternehmen mit individuell abgestimmten Lösungen für die betriebliche Gesundheitsförderung.

Ob Gesundheitstag direkt in Ihrem Unternehmen, Firmenfitness bei M5, Präventionsangebote oder Hansefit – gemeinsam schauen wir, welches Angebot zu Ihrem Unternehmen und Ihren Mitarbeitenden passt.

Dabei setzen wir auf praxisnahe Angebote, persönliche Betreuung und Lösungen, die sich gut in den Arbeitsalltag integrieren lassen.

Mitarbeiterfitness und Bewegung im Arbeitsalltag

Gesundheitsangebote, die zu Ihrem Unternehmen passen


Regelmäßige Bewegung lässt sich auf unterschiedliche Weise in den Arbeitsalltag integrieren. Deshalb entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen ein Angebot, das zu Ihrem Unternehmen, Ihren Mitarbeitenden und Ihren Möglichkeiten passt.

Ihre Mitarbeitenden können beispielsweise das Gesundheitstraining bei M5 nutzen, an Präventionsangeboten teilnehmen oder im Rahmen von Hansefit bei uns trainieren.

Ergänzend bieten wir Gesundheitstage direkt in Ihrem Unternehmen an. So können Sie Ihren Mitarbeitenden verschiedene Möglichkeiten bieten, sich mit Bewegung, Training und der eigenen Gesundheit auseinanderzusetzen.

  • §3 Absatz 34 EStG.

    Im Rahmen des Einkommensteuergesetzes kann ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter*innen im Bereich der Gesundheitsförderung mit bis zu 600 € im Jahr nach § 3 Nummer 34 fördern, ohne dass hierauf Lohnsteuer anfällt.

    Mit dieser Arbeitgeberleistung können Sie die Gesundheitsprävention für Ihre Mitarbeiter*innen attraktiv gestalten und somit auch die Ausfallzeiten verrin-gern. Sie ermöglichen Ihren Angestellten damit jährlich die Teilnahme an bis zu fünf Trainingskursen im Studio M5team Präventionstraining GmbH.

    Für die zielgerichtete Gesundheitsförderung empfehlen wir - den Anforderungen der Krankenkassen entsprechend - den jeweiligen Kurs mit acht Trainingsstunden innerhalb von zehn Wochen zu absolvieren.

  • §3 Absatz 34 aus dem EStG Steuerfrei sind...

    ...zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen;


    Quelle: Bundesministerium der Justiz, www.gesetze-im-internet.de, Einkommensteuergesetz (EStG)


Schon gewusst?

Gesundheitsförderung kann für Unternehmen steuerlich attraktiv sein

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen zur Gesundheitsförderung von bis zu 600 € pro Mitarbeiter und Kalenderjahr steuerfrei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn anbieten.

Dazu können beispielsweise entsprechend zertifizierte Präventionsangebote nach §20 SGB V sowie geeignete Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung gehören.

Für Unternehmen bietet sich damit die Möglichkeit, Gesundheitsangebote für Mitarbeitende gezielt zu unterstützen und gleichzeitig steuerliche Möglichkeiten zu nutzen.

[Mehr zu § 3 Nr. 34 EStG erfahren]

Welche Leistungen im konkreten Fall steuerlich begünstigt sind, sollte mit der Steuerberatung bzw. Lohnbuchhaltung des Unternehmens abgestimmt werden.

Firmenfitness für Ihr Unternehmen anfragen


Gemeinsam finden wir das passende Angebot


Sie möchten Ihren Mitarbeitenden mehr Bewegung und gesundheitsorientierte Angebote ermöglichen? Gerne besprechen wir mit Ihnen, welche Lösung zu Ihrem Unternehmen passt.

Ob Firmenfitness bei M5, Gesundheitstag, Präventionsangebote oder Hansefit – wir stellen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten vor und beantworten Ihre Fragen.

Oder rufen Sie uns direkt an: