
Erleben Sie Firmen-Fitness mit M5
Firmenfitness in Barsinghausen verbessern
Mit der Firmenfitness von M5 in Barsinghausen können Unternehmen die Krankentage ihrer Mitarbeiter senken und Rückenbeschwerden im Team reduzieren. Unsere maßgeschneiderten Programme stärken die Mitarbeiterbindung und fördern das Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Durch gezielte Übungen und Workshops unterstützen wir Ihre Mitarbeiter dabei, gesünder und produktiver zu sein. Die Investition in die Fitness Ihrer Angestellten zahlt sich aus, indem sie die Zufriedenheit und Motivation im Team steigert. Profitieren Sie von einer verbesserten Gesundheit und einem stärkeren Zusammenhalt in Ihrem Unternehmen.
Mitarbeiterfitness und Bewegung am Arbeitsplatz
Erhöhen Sie die Teilnahmequote an unseren Mitarbeiterfitness-Programmen und erhalten Sie wertvolles Feedback von Ihren Angestellten. Wir bieten individuelle Firmenangebote, die perfekt auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter abgestimmt sind. Vereinbaren Sie einen Rahmenvertrag und ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern den Zugang über Hansefit. Unsere Programme fördern die Bewegung am Arbeitsplatz und tragen maßgeblich zu einem gesünderen Lebensstil bei. Durch diese Maßnahmen steigern Sie nicht nur die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter, sondern auch die Effizienz und das Betriebsklima.
§3 Absatz 34 EStG.
Im Rahmen des Einkommensteuergesetzes kann ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter*innen im Bereich der Gesundheitsförderung mit bis zu 600 € im Jahr nach § 3 Nummer 34 fördern, ohne dass hierauf Lohnsteuer anfällt.
Mit dieser Arbeitgeberleistung können Sie die Gesundheitsprävention für Ihre Mitarbeiter*innen attraktiv gestalten und somit auch die Ausfallzeiten verrin-gern. Sie ermöglichen Ihren Angestellten damit jährlich die Teilnahme an bis zu fünf Trainingskursen im Studio M5team Präventionstraining GmbH.
Für die zielgerichtete Gesundheitsförderung empfehlen wir - den Anforderungen der Krankenkassen entsprechend - den jeweiligen Kurs mit acht Trainingsstunden innerhalb von zehn Wochen zu absolvieren.
§3 Absatz 34 aus dem EStG Steuerfrei sind...
...zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen;
Quelle: Bundesministerium der Justiz, www.gesetze-im-internet.de, Einkommensteuergesetz (EStG)
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